Sonntag, 26. März 2017

Der Brexit und das Modell Botswana

In der kommenden Woche will das Vereinigte Königreich (VK) seinen Antrag auf Ausstieg aus der Europäischen Union (EU) stellen (zuletzt hatte ich über die Brexit-Diskussion in meinem Team hier geschrieben). Durch einen Zeitungsartikel bin ich letzte Woche zufällig auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags von Juni 2016 zu den Verhandlungen und möglichen Verhandlungsoptionen aufmerksam geworden. Darin werden verschiedene Ländertypen als Beispiele genommen, so auch Botswana. Da ich die verschiedenen Optionen recht interessant fand, will ich sie hier einmal zitieren:
  • "Modell Norwegen: VK tritt dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei, der den EU Binnenmarkt auf Norwegen, Island und Liechtenstein erstreckt. Das VK müsste hierbei die Binnenmarktregeln (insbesondere das Freizügigkeitsprinzip) beachten, ohne bei deren Verabschiedung Mitspracherechte in Rat und EP zu haben. Auch müsste das VK einen Beitrag zum EU-Haushalt leisten. Daher kommt diese Option wohl nicht ernsthaft in Betracht, wie BM Schäuble bereits mit seinem vielzitierten Kommentar „Out is out“ zusammengefasst hat.
  • Modell Schweiz: VK nimmt durch zahlreiche für einzelne Wirtschaftssektoren abgeschlossene bilaterale Abkommen am Binnenmarkt teil. VK müsste jedoch auch hier in den EU-Haushalt einzahlen und die Freizügigkeitsregeln beachten.
  • Modell Botswana: Im Verhältnis VK-EU gelten nur noch die allgemeinen WTO-Regeln und es kommt zur Wiedereinführung von Zöllen. Diese Option dient insbesondere als Drohszenario, das eintritt, falls es zu keiner Einigung mit der EU kommt.
  • Modell Türkei: Von Seiten des VK sowie des BMF scheint eine Assoziierungsvereinbarung favorisiert zu werden, die sich neben traditionellen Handelsregelungen auch auf Finanz- und Versicherungsdienstleistungen erstreckt. Das Abkommen würde mit dem VK als Drittstaat geschlossen werden, wobei Art. 8 EUV spezielle Übereinkünfte mit privilegierten Nachbarländern ausdrücklich vorsieht."
Das vollständige Gutachten habe ich hier gefunden. Nun ja, und damit ist klar, warum ich dieses Thema in diesem Blog aufbringe: Botswana wird als Drohszenario eingesetzt - eine Frechheit! Und: Das Drohszenario ist (mittlerweile) sogar falsch. Denn seit Oktober letzten Jahres ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit sechs Staaten des südlichen Afrikas, u.a. auch Botswana, in Kraft (zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens war es eigentlich auch schon unterschrieben). Mit diesem Abkommen hat Botswana weitgehende Zollfreiheit beim Export in die EU, somit gelten die allgemeinen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) nicht mehr.
Wäre ja auch noch schöner, wenn man Botswana als Drohszenario einsetzen könnte ...

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