- "Modell Norwegen: VK tritt dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei, der den EU Binnenmarkt auf Norwegen, Island und Liechtenstein erstreckt. Das VK müsste hierbei die Binnenmarktregeln (insbesondere das Freizügigkeitsprinzip) beachten, ohne bei deren Verabschiedung Mitspracherechte in Rat und EP zu haben. Auch müsste das VK einen Beitrag zum EU-Haushalt leisten. Daher kommt diese Option wohl nicht ernsthaft in Betracht, wie BM Schäuble bereits mit seinem vielzitierten Kommentar „Out is out“ zusammengefasst hat.
- Modell Schweiz: VK nimmt durch zahlreiche für einzelne Wirtschaftssektoren abgeschlossene bilaterale Abkommen am Binnenmarkt teil. VK müsste jedoch auch hier in den EU-Haushalt einzahlen und die Freizügigkeitsregeln beachten.
- Modell Botswana: Im Verhältnis VK-EU gelten nur noch die allgemeinen WTO-Regeln und es kommt zur Wiedereinführung von Zöllen. Diese Option dient insbesondere als Drohszenario, das eintritt, falls es zu keiner Einigung mit der EU kommt.
- Modell Türkei: Von Seiten des VK sowie des BMF scheint eine Assoziierungsvereinbarung favorisiert zu werden, die sich neben traditionellen Handelsregelungen auch auf Finanz- und Versicherungsdienstleistungen erstreckt. Das Abkommen würde mit dem VK als Drittstaat geschlossen werden, wobei Art. 8 EUV spezielle Übereinkünfte mit privilegierten Nachbarländern ausdrücklich vorsieht."
Wäre ja auch noch schöner, wenn man Botswana als Drohszenario einsetzen könnte ...
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